Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienwohnungen Brissago und Feldis                   
 
1.     Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/der Gästin (im Folgenden Gäste genannt) und Daniela Lüscher sowie Dominik Hächler als Vermieter der Ferienwohnungen Rossorino 10 in Brissago, im Folgenden als Vermieter bezeichnet.
Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
 
2.     Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Locarno, Kanton Tessin, Gerichtsstand.
Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Ferienwohnungen.
 
3.     Definitionen
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten E-Mail Nachrichten.
Vertragspartner sind die Gäste selber und die Vermieter.
 
4.     Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Ferienwohnungen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Vermieter oder konkludent zustande.
Vertragsänderungen werden für die Vermieter erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch die Gäste sind unwirksam.
Die Unter- und Weitervermietung (Nutzung durch Dritte) der überlassenen Wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieter.
 
5.     Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation der Gäste.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Wohnung verfügbar sein, so muss der Vermieter die Gäste rechtzeitig informieren und Ersatz in einer räumlich nahe gelegenen Wohnung oder einem Hotel anbieten.
Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten der Vermieter. Lehnen die Gäste die Ersatzwohnung ab, so haben die Vermieter den Gästen bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche der Gäste bestehen nicht.
 
6.     Nutzungsdauer
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen stehen den Gästen das Recht zu, die gemietete Wohnung ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetags und bis 11 Uhr des Abreisetages zu nutzen.
Bei einer Anreise nach 18 Uhr, müssen die Vermieter am Anreisetag bis spätestens 14 Uhr von den Gästen über die spätere Anreise orientiert werden.
Die Vermieter behalten sich im Falle des verspäteten Verlassens der Wohnung vor, die Gegenstände der Gäste aus der Wohnung zu entfernen und an einem geeigneten Ort aufzubewahren.
 
7.     Optionen (Vorreservationsfrist)
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Die Vermieter können nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Wohnungen oder Leistungen verfügen.
Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist bis 12 Uhr eingetroffen sein.
 
8.     Preise / Zahlungspflicht
Die kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Kurtaxe mit ein.
Die Gäste sind verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von ihren Begleitern und Besucher:innen.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die bestätigt wurden.
Die Preise können geändert werden, wenn die Gäste nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Wohnungen, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer veranlassen.
Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen.
Eine Vorauszahlung ist innerhalb der vereinbarten Frist nach Erhalt des Reservationsvertrages zu überweisen.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung können die Vermieter vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen der Vermieter für die Gäste und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per TWINT zu bezahlen.
Für jede Mahnung können die Vermieter eine Mahngebühr von CHF. 15.- erheben.
Gegenüber Forderungen der Vermieter ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.
 
9.     Rücktritt durch die Vermieter
Bis und mit 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag der Gäste können die Vermieter ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Ferner sind die Vermieter berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
-     eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der gesetzten Frist nicht geleistet;
-     höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
-     Wohnungen, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person der Gäste oder des Gebrauchs- oder des Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden;
-     Die Vermieter den begründeten Anlass zur Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Gäste oder das Ansehen des Hauses beeinträchtigen kann;
-     die Gäste zahlungsunfähig geworden sind (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder sie seine Zahlungen eingestellt haben;
-     der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt der Vermieter aus den vorgenannten Gründen erwächst den Gästen kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleiben grundsätzlich geschuldet.
 
10.   Annullation der Reservation / Annuallationsgebühren
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung der Vermieter. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn die Gäste vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Bei einem Nichterscheinen der Gäste ("no-show") werden 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation der Gäste bei den Vermietern. Dies gilt sowohl für Briefe als auch E-Mail Nachrichten.
Treten die Gäste vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so können die Vermieter die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen. Abweichende Fristen können schriftlich vereinbart werden.
 Annullationsgebühren:
-     Bis und mit 45 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum können die Gäste ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
-     schriftliche Absage des Aufenthalts 20 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 50 % gemäss Reservationsbestätigung.
-     schriftliche Absage des Aufenthalts 5 bis 0 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 100 % gemäss Reservationsbestätigung.
Schadenminderung:
Die Vermieter sind bestrebt, für annullierte Reservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern die Vermieter die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen können, reduziert sich die Annullationsgebühr der Gäste um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
 
11.   Verunmöglichte Anreise
Können die Gäste in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Strassensperrung, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so sind sie nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Die Gäste müssen die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.
 
12.   Vorzeitige Abreise
Reisen die Gäste vorzeitig ab, so sind die Vermieter berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.
 
13.   Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen
Die Ferienwohnungen sind ausschliesslich für die registrierten Gäste reserviert. Das Überlassen der Wohnung an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung.
Durch den Abschluss eines Vertrages erwerben die Gäste das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und Einrichtungen durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind. Die Gäste haben ihre Rechte gemäss den üblichen Regeln auszuüben.
Der abgegebene Wohnungsschlüssel bleibt Eigentum der Vermieter und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zur Wohnung. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend zu melden. Der Ersatz wird in Rechnung gestellt.
Der Zugang zum Internet ist für alle Gäste kostenlos.
Die Gäste tragen die Verantwortung für den Gebrauch des Internets. Sie haften für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
Das Rauchen ist in allen Ferienwohnung nicht gestattet. Zum Rauchen die die Terrasse/Garten zu benützen.
 
14.   Verlängerung des Aufenthaltes
Vorbehältlich anderer Absprachen haben die Gäste keinen Anspruch darauf, dass ihr Aufenthalt verlängert wird.
Können die Gäste am Tag der Abreise die Wohnung nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände/höhere Gewalt (z.B. Hangrutsch, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.
 
15.   Durch die Gäste eingebrachte Gegenstände
Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Risiko der Gäste in der Ferienwohnung bzw. im Garten. Die Vermieter übernehmen keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Sie übernehmen für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Vermieter. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt den Gästen.
Abfälle wie Karton, Glas, Kehricht etc, müssen von den Gästen getrennt entsorgt werden. Sollte die Gäste Abfälle in der Wohnung zurücklassen, sind die Vermieter zur Entsorgung auf Kosten der Gäste berechtigt.
 
16.   Handlungen, Benutzung und Haftung
a)     Vermieter
Die Vermieter bedingen die Haftung gegenüber den Gästen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Vermieter auftreten, werden sich die Vermieter unmittelbare Anzeige der Gäste hinbemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlassen es die Gäste, rechtzeitig einen Mangel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
Die Vermieter haften unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche sie den Gästen vermittelt haben.
Die Vermieter lehnen jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
b)     Gäste
Die Gäste haften gegenüber den Vermietern für alle Beschädigungen und Verluste in der Ferienwohnung und den von ihm genutzten Aussenräumen der Liegenschaft, die durch sie/ihn, Begleiter:innen bzw. seine Hilfspersonen verursacht werden.
Die Gäste sind für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm zur Verfügung gestellt wurden oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste.
Die Gäste haften für veranlasste Leistungen und Auslagen der Vermieter gegenüber Dritten.
c)     Dritte
Nimmt eine dritte Person die Buchung für die Gäste vor, haftet sie den Vermietern gegenüber als Bestellerin zusammen mit den Gästen als Solidarschuldnerin für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jede Bestellerin verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an die Gäste weiterzuleiten.
 
17.   Erkrankung der Gäste
Erkranken Gäste während seines Aufenthaltes, so benachrichtigen die Vermieter auf Wunsch der Gäste einen Arzt. Sind die Gäste nicht mehr handlungsfähig und haben die Vermieter Kenntnis von der Erkrankung, so erfolgt die Benachrichtigung durch die Vermieter.
Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten der Gäste.

18.   Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung und gegen eine besondere Vergütung mitgebracht werden.
Die Gäste, die ein Tier in mitbringen, sind verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf ihre Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
Die Gäste müssen über eine entsprechende Tierhalterversicherung für ihr Tier verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist bei Aufforderung vorzulegen.
 
19.   Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand tragen die Gäste. Ist eine Nachsendung nicht möglich, so werden die Gegenstände nach Ablauf einer 2-monatigen Aufbewahrungsfrist entsorgt.
 
20. Weitere Bestimmungen
Wünschen die Gäste Leistungen, die nicht von den Vermietern selbst erbracht werden, so handeln die Vermieter lediglich als Vermittler.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche der Gäste eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
Berichte in Medien wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet, Soziale Medien etc. mit eindeutigem Hinweis auf die Ferienwohnungen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Vermieter.
 

Brissago, März 2024